Mitgliedschaft
Ihr Weg zu uns in den Herzsport !
1. Rehabilitationssport wird von Ihrem Kardiologen oder Hausarzt verordnet.
Dieser bescheinigt Ihnen auf dem Formular 56 die medizinische Notwendigkeit.
2. Ihr zuständiger Kostenträger, z. B. Krankenkasse,
muß diese Verordnung vor Antritt des Rehabilitationssport "genehmigen".
3. Danach kommen Sie einfach zu uns (Sportkleidung/Turnschuhe)
Solange die Verordnung genehmigt wird, besteht keine Verpflichtung Mitglied im Verein zu werden
oder Zuzahlungen zu entrichten, um am Herz-Sport teilzunehmen.
Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme wird jedoch auch von den Kostenträgern, eine
Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.
4. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Rehabilitationssport endet für Nicht-Mitglieder nach Ablauf der Verordnungsdauer
bzw. nach Absolvierung der verordneten Einheiten ohne Kündigungsfrist.
Wird die Mitgliedschaft über den Zeitraum der Verordnung fortgesetzt, so richtet sich die Mitgliedschaft
nach den im Verein gültigen Satzungen.
Mitgliedsbeiträge: (ohne Verordnung/Rezept)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Gruppe „Renter, Pensionär, Versehrte“ Jährlich € 35,-.
Kursgebühren für Übungs- und Trainingseinheiten 160.- €
Diese Kosten werden aufgeteilt und zweimal im Jahr abgebucht.
Bei Neueintritt und endender Kassenleistung wird nach (Monaten a 16,- €) abgerechnet.
Die Kursgebühr entfällt solange die Krankenkassen des Mitgliedes die Kosten des Rehabilitationssports übernehmen.
Aufnahmeantrag kann hier als Pdf heruntergeladen werden.